Dienstnehmeranmeldung
GKK Anmeldeformular für Dienstnehmer hier downloaden.
Falls eine vollständige Dienstnehmeranmeldung vor Arbeitsantritt nicht möglich ist, da z.B. die Anmeldung am Abend oder Wochenende erfolgt bzw. die Daten des Dienstnehmers nicht vollständig vorhanden sind, haben Sie eine so genannte Avisoanmeldung mit folgenden Mindestdaten vorzunehmen: Dienstgeberkontonummer, Name des Versicherten, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des Versicherten, Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme. Die Avisomeldung (siehe Download-Formular) können Sie vornehmen als Übermittlung über FAX (05 780 761) oder per Telefon (05 780 760). Die vollständige Anmeldung wird von uns im Nachhinein vorgenommen.
Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
Informationsfolder zum Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz hier downloaden
Mit Wirkung vom 1.5.2011 trat das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden umfangreiche Regelungen betreffend die Beschäftigung von Ausländern, die Vergabe von Subaufträgen an EU-Auslands-Unternehmer, die Entlehnung von Leiharbeitern aus dem EU-Ausland, die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaa