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Dienst­neh­mer­an­mel­dung

GKK Anmel­de­for­mular für Dienst­nehmer hier downloaden.

Falls eine voll­stän­dige Dienst­neh­mer­an­mel­dung vor Arbeits­an­tritt nicht möglich ist, da z.B. die Anmel­dung am Abend oder Wochen­ende erfolgt bzw. die Daten des Dienst­neh­mers nicht voll­ständig vorhanden sind, haben Sie eine so genannte Avisoan­mel­dung mit folgenden Mindest­daten vorzu­nehmen:  Dienst­ge­ber­kon­to­nummer, Name des Versi­cherten, Versi­che­rungs­nummer bzw. Geburts­datum des Versi­cherten, Ort und Tag der Beschäf­ti­gungs­auf­nahme. Die Aviso­mel­dung (siehe Down­load-Formular) können Sie vornehmen als Übermitt­lung über FAX (05 780 761) oder per Telefon (05 780 760). Die voll­stän­dige Anmel­dung wird von uns im Nach­hinein vorge­nommen.

Lohn- und Sozi­al­dum­ping Bekämp­fungs­ge­setz

Infor­ma­ti­ons­folder zum Lohn- und Sozi­al­dum­ping Bekämp­fungs­ge­setz hier downloaden

Mit Wirkung vom 1.5.2011 trat das Lohn- und Sozi­al­dum­ping Bekämp­fungs­ge­setz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden umfang­reiche Rege­lungen betref­fend die Beschäf­ti­gung von Auslän­dern, die Vergabe von Subauf­trägen an EU-Auslands-Unter­nehmer, die Entleh­nung von Leih­ar­bei­tern aus dem EU-Ausland, die Beschäf­ti­gung von Arbeit­neh­mern aus Dritt­staaa